Allgemeine Geschäftsbedingungen

Liebe Gäste,
wir freuen uns, Sie auf unserer Homepage der Villa Emma im schönen Stadteil Lüstringen in Osnabrück begrüßen zu dürfen.
Nachfolgend aufgelistete AGB geben Ihnen einen Überblick über die angewandten Abwicklungsmodalitäten der Villa Emma GmbH & Co.KG, damit Ihr Aufenthalt planbar und zu Ihrer Zufriedenheit verlaufen wird.

1. Vertragsgrundlagen und Geltungsbereich

1.1. Die Villa Emma wird von der Villa Emma GmbH & Co.KG betrieben. Vertragspartner und Aufsteller dieser AGB ist somit Villa Emma GmbH & Co.KG, im Folgenden der Einfachheit halber „Villa Emma“ genannt.
1.2. Diese nachfolgend als „AGB“ bezeichneten allgemeinen Geschäftsbedingungen sind wesentlicher Bestandteil für Verträge über Wohnungen der Villa Emma und deren mietweisen Überlassung von Räumlichkeiten sowie aller evtl. weiter erbrachten Leistungen für den Kunden. Anwendung finden die AGB gegenüber natürlichen Personen (Verbrauchern) oder juristischen und natürlichen Personen, die bei Auftragserteilung in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln (Unternehmern) – nachfolgend „Kunde“ genannt. Mit Unterzeichnung des Vertrages erklärt sich der Kunde gleichzeitig mit der Einhaltung der allgemeinen Hausordnung, welche in den Wohnungen sichtbar aushängt, einverstanden.
1.3. Die in der aktuellen Preisliste der Wohnungen genannten Preise gelten, sofern in diesen AGB oder durch individualvertragliche Vereinbarungen nicht davon abgewichen wird. Der Kunde erklärt sich durch die widerspruchslose Entgegennahme mit diesen Bedingungen und deren ausschließlicher Geltung für das Vertragsverhältnis einverstanden.
1.4. Für den Fall der Zuleitung abweichender AGB an die Villa Emma durch den Kunden in Form von Bestätigungsschreiben oder in sonstiger Weise wird diesen hiermit widersprochen.
1.5. Die Nutzung von Wohnungen zu anderen als Beherbergungszwecken sowie die Unter- oder Weitervermietung bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Villa Emma, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abgedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

2. Vertragsabschluss und Vertragspartner

2.1. Der Vertrag mit dem Kunden kommt durch die Buchungsbestätigung der Villa Emma oder, falls dies zeitlich nicht mehr möglich ist, mit der Bereitstellung der Zimmer bzw. der sonstigen Leistungen zustande. Bei abweichender Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchungsanfrage wird der Inhalt der Buchungsbestätigung Vertragsinhalt, sofern der Kunde nach deren Erhalt nicht unverzüglich widerspricht, spätestens jedoch mit der Annahme der Leistungen.
2.2. Vertragspartner sind der Kunde und die Villa Emma. Im Falle, dass ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet dieser zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner gegenüber der Villa Emma für alle Verpflichtungen aus dem geschlossenen Vertrag.

3. Leistungen, Preise, Zahlung und Aufrechnung

3.1. Die Villa Emma ist verpflichtet, die gebuchten Zimmer des Kunden bereitzuhalten und die Leistungen gemäß Vereinbarung zu erbringen.
3.2. Der Kunde ist verpflichtet, die geltenden bzw. vereinbarten Preise an die Villa Emma zu zahlen, die für die Wohnungsüberlassung und die von ihm ggfs. in Anspruch genommenen weiteren Leistungen entstanden sind. Dies gilt auch für die vom Kunden veranlassten Leistungen und Auslagen der Villa Emma an Dritte.
3.3. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den genannten Preisen enthalten. Ändert sich der Mehrwertsteuersatz zum Tage der Leistungserbringung, so ändern sich die jeweils vereinbarten Preise entsprechend; die Villa Emma ist berechtigt, die Mehrwertsteuererhöhung nachzubelasten. Werden vier Monate zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung überschritten und erhöht sich der von der Villa Emma allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann die Villa Emma den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5 %, anheben.
3.4. Sollte der Kunde nachträglich Änderungen an der Anzahl der gebuchten Wohnungen, der Leistung oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünschen, so ist die Villa Emma berechtigt, die Preise entsprechend zu ändern, falls es den Änderungswünschen generell entspricht.
3.5. Der Kunde hat eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung vorzunehmen, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen. Sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wird, gilt:
Bei Buchung der Wohnungen hat der Kunde bei sog. Kurzaufenthalten bis einschließlich 28 Nächten den vollen vereinbarten Preis zu leisten. Dieser ist, in Abhängigkeit zum Buchungszeitraum, spätestens bei Anreise zu leisten.
Bei sog. Langzeitaufenthalten ab 29 Nächten hat der Kunde eine Anzahlung in Höhe der vereinbarten vollen Monatsmiete zu leisten. Zum Ende eines jeweiligen Monats erfolgt eine Zwischenabrechnung für den nächsten Monat.
3.6. Für die Endreinigung des Objektes ist der Vermieter verantwortlich. Der Mieter zahlt eine Reinigungspauschale in vereinbarter Höhe. Nicht enthalten sind in dieser Reinigungspauschale die Kosten für die Beseitigung grober, das normale Maß übersteigende Verunreinigungen.
3.7. Sofort nach Zugang der jeweiligen Rechnung ist der vereinbarte Preis sowie im Einzelfall veranlasste Auslagen ohne Abzug fällig. Die Villa Emma ist berechtigt, bei Zahlungsverzug die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt der Villa Emma vorbehalten. Für jede Mahnung hat der Kunde nach Verzugseintritt eine Mahngebühr von € 5,00 an die Villa Emma zu zahlen. Der Kunde trägt alle weiteren Kosten, die im Rahmen des Inkassos anfallen.
3.8. Nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung kann der Kunde gegenüber einer Forderung der Villa Emma aufrechnen oder mindern.
3.9. Bei mietweiser Überlassung von Räumlichkeiten zur Beherbergung geht die Villa Emma davon aus, dass dies umsatzsteuerpflichtig ist.

4. Stornierung durch den Kunden /Nichtinanspruchnahme

4.1. Stornierungen bzw. Rücktritte von Reservierungen müssen schriftlich erfolgen und von Villa Emma bestätigt werden. Wurde nichts anderes vereinbart, sind seitens des Mieters folgende Stornierungsgebühren fällig:
Eine kostenfreie Stornierung ist bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich, danach werden 80% des Gesamtreisepreises fällig. Bei Aufenthalten ab 30 Nächten ist ebenfalls eine kostenfreie Stornierung bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich, danach werden 80% des Gesamtreisepreises, aber höchstens für 2 Monate, fällig.
4.2. Ein kostenfreier Rücktritt, ohne Zahlungs- und Schadenersatzansprüche der Villa Emma auszulösen, ist für den Kunden zu den unter Punkt 4.1 genannten Fristen möglich. Das Rücktrittsrecht erlischt, wenn er nicht innerhalb der genannten Fristen sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der Villa Emma ausübt.
4.3. Ist eine kostenfreie Stornierung nicht möglich, so hat die Villa Emma die ersparten Aufwendungen sowie die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung anzurechnen.

5. Stornierung durch Villa Emma

5.1. Die Villa Emma ist seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfragen von der Villa Emma auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Der Rücktritt ist innerhalb der unter „Stornierung durch den Kunden“ genannten Fristen zur kostenfreien Stornierung möglich. Das gilt auch bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage von Villa Emma nicht zur festen Buchung im Rahmen einer von der Villa Emma festgesetzten Frist bereit ist. Feste Buchung bedeutet in diesem Fall, dass die ursprünglich vereinbarte kostenlose Stornierungsfrist außer Kraft gesetzt wird und somit ab diesem Tag ein Vertrag zustande kommt.
5.2. Die Villa Emma ist ebenfalls zu einem Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn eine gemäß 3.5 vereinbarte Zahlung oder eine verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet wird.
5.3. Bei sachlich gerechtfertigtem Grund kann die Villa Emma vom Vertrag auch außerordentlich zurückzutreten. Dies liegt beispielsweise vor, wenn:
(nachfolgende Auflistung ist beispielhaft und nicht vollständig)

5.3.1. höhere Gewalt oder andere nicht zu vertretende Umstände die
Erfüllung des Vertrags für die Villa Emma unmöglich machen,
5.3.2. Zimmer unter falscher oder irreführender Angabe wesentlicher
Tatsachen gebucht werden,
5.3.3. der Kunde seiner Verpflichtung zur Zahlung einer vereinbarten
Vorauszahlung oder sonstigen Forderung trotz Fälligkeit und Mahnung
nicht nachkommt, oder gegen eine ihm obliegende wesentliche
vertragliche Pflicht schuldhaft verstößt,
5.3.4. der Kunde eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hat oder über
das Vermögen des Kunden ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren
eröffnet wird, ein entsprechender Eröffnungsantrag mangels Masse
abgewiesen wird,
5.3.5. bei begründetem Anlass zu der Annahme, dass die Inanspruchnahme der
vertraglichen Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die
Sicherheit oder das Ansehen der Villa Emma in der Öffentlichkeit
gefährden könnte, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw.
Organisationsbereich der Villa Emma zuzurechnen ist,
5.4. Für den Kunden entsteht kein Anspruch auf Schadensersatz bei berechtigtem Rücktritt der Villa Emma.
5.5. Die Villa Emma kann einen entstandenen Anspruch auf Schadenersatz
gegen den Kunden pauschalieren, sollte ihr bei einem Rücktritt nach obig aufgeführten Nummern in Absatz 4 ein Schadensersatzanspruch entstehen. Der Kunde muss dann mindestens 80 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen zahlen. Dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist, liegt in der Beweislast des Kunden, dem selbiger Nachweis obliegt.

6. Zimmerbereitstellung, Zimmerübergabe und Zimmerabgabe

6.1. Dem Kunden stehen gebuchte Wohnungen am vereinbarten Anreisetag ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Auf eine frühere Bereitstellung besteht kein Anspruch. Die Villa Emma behält sich das Recht vor, bereits bestellte Wohnungen weiterzugeben, sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde oder die Wohnung nicht im Voraus bezahlt wurde. Ersatzansprüche kann der Kunde daraus nicht ableiten.
6.2. Mit der tatsächlichen Zimmerübergabe/Inempfangnahme der gebuchten Wohnung bestätigt der Kunde gemäß der in der Wohnung ausliegenden Inventarliste die vollständige Inventarisierung der gebuchten Wohnung und den ordnungsgemäßen Zustand dieser Einrichtungsgegenstände sowie uneingeschränkte Funktionstüchtigkeit. Die Schlüsselübergabe erfolgt nach individueller Absprache. Der Kunde wird zur Haftung genommen, sollten vor oder bei Abreise des Kunden Schäden an den Einrichtungsgegenständen und/oder die Unvollständigkeit festgestellt werden. Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene Schlüssel. Sollte der Kunde nachweisen können, dass er die Schäden und/oder Unvollständigkeit nicht zu vertreten hat, entfällt die Haftung hierfür.
6.3. Spätestens um 11.00 Uhr am Abreisetag sind die Wohnungen der Villa Emma geräumt im besenreinen Zustand zur Verfügung zu stellen. Dabei hat der Mieter noch folgende Arbeiten selbst zu erledigen: Abziehen der Bettwäsche, Spülen des Geschirrs und Entleeren der Mülleimer und Papierkörbe sowie des Kühlschranks.
Sollten die Wohnungen aufgrund der Nichträumung des Kunden zu diesem Zeitpunkt nicht zur Verfügung stehen, ist Villa Emma dazu berechtigt, den vollen Preis für den weiteren Tag zu fordern. Durch die Zahlung des Zimmerpreises bleiben weitergehende Schadensersatzansprüche der Villa Emma, die durch die Nichträumung entstanden sind, unberührt. Ist die Villa Emma gezwungen, Gäste wegen der verspäteten Räumung anderweitig unterzubringen, sind sämtliche anfallenden Kosten hierfür vom Kunden zu tragen. Vertragliche Ansprüche des Kunden sind hierdurch nicht begründet. Dem Kunden steht es frei, nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt der Villa Emma entstanden ist.
6.4. Alle Wohnungen sind Nichtraucherwohnungen. Die Villa Emma hat das Recht, sollte dennoch ein Kunde in den Wohnungen rauchen, die erforderliche zusätzliche Reinigung dem Kunden mit einem zusätzlichen Betrag in Höhe von € 50 in Rechnung zu stellen. Dem Kunden steht es frei, nachzuweisen, dass der Villa Emma geringere Reinigungskosten entstanden sind.
6.5. Das Halten von Tieren ist in sämtlichen Wohnungen verboten. Nur im Einzelfall und nur nach ausdrücklicher Zustimmung/Genehmigung durch Villa Emma ist ein Abweichen von dieser Regelung gestattet.

7. Haftung

7.1. Die Villa Emma haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für ihre aufgelisteten Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die Villa Emma die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Villa Emma beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten von der Villa Emma beruhen. Einer Pflichtverletzung von Villa Emma steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Villa Emma auftreten, wird Villa Emma bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
7.2. Die Villa Emma haftet nicht für Wertgegenstände oder für eingebrachte Sachen des Kunden in die Wohnung. Der Kunde ist für seine Wertgegenstände selbst verantwortlich.
7.3. Zwischen dem Kunden und der Villa Emma kommt kein Verwahrungsvertrag zustande, wenn diesem ein Hausstellplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird. Die Villa Emma haftet nicht bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hausgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalt. Eine Überwachungspflicht durch Villa Emma besteht nicht.
7.4. Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Verlangen, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Drei Monate bewahrt die Villa Emma die Sachen auf; danach werden sie, sollte ein erkennbarer Wert bestehen, dem lokalen Fundbüro übergeben. Sollte kein erkennbarer Wert bestehen, behält sich die Villa Emma vor, nach Ablauf der Frist eine Vernichtung vorzunehmen.

8. Verjährung

Alle vertraglichen Ansprüche gegenüber Villa Emma – gleich aus welchem Rechtsgrund, jedoch mit Ausnahme aus unerlaubter Handlung – verjähren nach 6 Monaten ab dem vertraglich vorgesehenen Belegungsende. Dies gilt insbesondere auch für Ansprüche aus der Verletzung vor- und nachvertraglicher Pflichten und der Nebenpflichten aus diesem Vertrag.

9. Internet

Dem Gast steht in der Wohnung ein freier WLAN-Zugang zur Verfügung, an dem die von dem Gast mitgebrachten Geräte registriert und kostenlos genutzt werden können. Wir weise jedoch ausdrücklich darauf hin, dass besagter WLAN-Zugang nicht für rechtswidrige und verbotene Handlungen, insbesondere das Herunterladen von Musik- und Filmdateien, genutzt werden darf. Sollte dies dennoch geschehen, behalten wir uns Schadensersatzansprüche vor.

10. Sonstige Bestimmungen

10.1. Der Ausschluss, die Änderung und/oder Ergänzung sowie mündliche
Nebenabreden dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung der Villa Emma. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses.
10.2. Die Abtretung von Rechten durch den Kunden bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Villa Emma.
10.3. Ausschließlicher Gerichtsstand, auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten, ist im kaufmännischen Verkehr Osnabrück. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Osnabrück.
10.4. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
10.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Es gelten im Übrigen die gesetzlichen Vorschriften. Die Villa Emma und der Kunde verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die der unwirksamen Bestimmung in ihrem Sinngehalt möglichst nahe kommt und wirksam ist. Das Gleiche gilt im Fall einer Regelungslücke.

Stand: November 2022